Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die IHK für Rheinhessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts verpflichtet eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten, um Gesetzesverstöße oder andere Fehlverhalten von in der Kammer melden zu können. Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, sogenannte Whistleblower, erhalten dadurch Schutz vor Benachteiligungen und Garantien zur Rechtssicherheit.
 
Als hinweisgebende Person können Sie uns mit einem Hinweis den Verdacht von Straftaten oder schweren Regelverstößen melden - unter Angabe Ihres Namens oder vollständig anonym. Sie bleiben dabei geschützt. Eine Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich, sofern Sie selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Der folgende Meldebogen führt Sie durch die Angaben.
 
Nach Ihrer Meldung wird ein geschütztes Postfach für Sie eingerichtet, über das wir anonym im Dialog mit Ihnen bleiben können. Sie helfen uns sehr, wenn Sie dieses Postfach aktivieren. Wir melden uns darüber, sobald wir Ihrem Hinweis nachgegangen sind.
 
Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben.
 
Für allgemeine Anliegen kontaktieren Sie bitte Ihre direkten Ansprechpartner-innen bei der IHK für Rheinhessen, die Sie auf der Homepage der IHK für Rheinhessen unter www.ihk.de/rheinhessen finden können.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.